Abmelden bei der Gemeinde
Sind Sie zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen. Militärdienstpflichtige melden Ihren Wohnortswechsel beim Sektionschef der Gemeinde.
Sie können den Wegzug auch via eUmzug vornehmen.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich auf jeden Fall persönlich abmelden und den Ausländerausweis mitbringen.