Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Kommen Sie bitte kurz vor dem Wegzug, spätestens innert 8 Tagen bei uns vorbei. Mitzubringen ist der Schriftenempfangsschein.
Sind Sie zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen. Militärdienstpflichtige melden Ihren Wohnortswechsel beim Sektionschef der Gemeinde.

Sie können den Wegzug auch via eUmzug vornehmen.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich auf jeden Fall persönlich abmelden und den Ausländerausweis mitbringen.

Zugehörige Objekte