Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2020 - ABGESAGT!

15. Dez. 2020, 19.30 Uhr

Kontakt

Verena Rüger (061 735 91 92)
verena.rueger@hofstetten-flueh.ch

Informationen

Beschreibung

Traktanden:

  1.  Wahl der Stimmenzähler

  2.  Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung

  3.  Genehmigung Totalrevision Baubewilligungsgebührenreglement - Neufassung unter   Aufhebung der alten Bestimmungen (Fremdaufhebungen)

  4.  Genehmigung eines Gesamtkredites in der Höhe von CHF 5'650'000.-- verteilt auf die Jahre 2021 - 2023 für den Neubau Werkhof, Salzsilo. Soleanlage und Sammelstelle

  5.  Wydenweg:
  a) Genehmigung eines Bruttokredites in der Höhe von CHF 367'000.-- (netto CHF 356'360.--) für den Ersatz der Wasserleitung
  b) Genehmigung eines Bruttokredites in der Höhe von CHF 644'000.-- für die Strassensanierung inkl. CHF 30'000.-- für den Ersatz der öffentlichen Strassenbeleuchtung

  6.  Talstrasse:
  a) Genehmigung eines Bruttokredites in der Höhe von CHF 1'149'000.-- (netto CHF 1'060'500.--) für den Ersatz der Wasserleitung
  b) Genehmigung eines Bruttokredites in der Höhe von CHF 260'000.-- für die Sanierung der der öffentlichen Strassenbeleuchtung

  7.  Talbächli:
  Genehmigung eines Bruttokredites in der Höhe von CHF 290'000.-- für die Massnahmen Hochwasserschutz und zur Revitalisierung des Talbächli

  8.  Budget 2021:

      1) Genehmigung der Erfolgsrechnung
      2) Genehmigung der Investitionsrechnung
      3) Genehmigung der Spezialfinanzierungen
      4) keine Teuerungszulage  für das Gemeindepersonal
      5) Festsetzung des Steuerfusses für natürliche und juristische Personen
      6) Festsetzung der Feuerwehrersatzabgabe
      7) der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln / Darlehen zu decken
      8) Information über die mittel- und langfristige Finanzplanung 2021 - 2031

 9.  Verschiedenes

 
 

 

Voraussetzungen

Zur den Gemeindeversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und nicht mitreden können (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren).

Um den Besuch der Gemeindeversammlung ohne Ansteckungsrisiko sicherzustellen, werden folgende Massnahmen ergriffen:
• Beim Eingang (Foyer) steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
• Das Tragen von Masken ist obligatorisch. Masken werden bei Bedarf abgegeben.
• Es wird eine Anwesenheitsliste geführt. Weisen Sie sich zur Identifizierung einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) aus. Eingangskontrolle ab 19:00 Uhr.
• Bei der Bestuhlung wird auf ausreichenden Abstand geachtet.
• Personen, welche Krankheitssymptome haben oder sich nicht fit fühlen, dürfen nicht an der Versammlung teilnehmen.

Wir bitten Sie, wenn immer möglich, uns Ihre Teilnahme unter Angabe, Name, Vorname und Telefonnummer per Mail bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 anzukündigen.

                                              info@hofstetten-flueh.ch

Damit erleichtern Sie uns die Organisation der Versammlung erheblich.

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Dokumente

Name
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GVprot62-03.11.2020.pdf Download 1 GVprot62-03.11.2020.pdf
Baubewilligungsgebuhrenreglement_der_Gemeinde_Hofstetten-Fluh.pdf Download 2 Baubewilligungsgebuhrenreglement_der_Gemeinde_Hofstetten-Fluh.pdf
Synopse_Neues_Baubewilligungsgebuhrenreglement_ab_2021.pdf Download 3 Synopse_Neues_Baubewilligungsgebuhrenreglement_ab_2021.pdf