Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ unserer Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr zusammen. Nebst der Beschlussfassung über das Budget und die Jahresrechung befindet die Versammlung jeweils über eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen, wie Investitionskredite, Landerwerb, Erlass neuer oder Änderung bestehender Reglemente etc.
Gemeindeversammlungen 2021: 22. Juni 2021 Rechnungsgemeinde
14. Dezember 2021 Budgetgemeinde
Aufgaben: | - Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane, inkl. Gemeindeverwaltung
- Erlass und Änderung von Gemeindeordnung, Reglementen und Verordnungen
- Behandlung von politischen Vorstössen (Motion, Postulat, Petition)
- Festsetzung des jährlichen Voranschlags und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Beitritt zu Zweckverbänden
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung geregelt und stehen im Einklang mit den Aufgaben. |
Voraussetzungen: | Zur den Gemeindeversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und nicht mitreden können (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren). |
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